Allgemeine Geschäftsbedingungen
AMARCOM
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§1 Gegenstand/Geltungsbereich
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen, Projekt-Angebote und/oder Werke der AMARCOM Rainer Schilling (im Folgenden als AMARCOM bezeichnet) im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Marketing-Kommunikations- und Pressearbeit mit daraus resultierenden Konzepten, Projekten, Produkten, etc. Die Art und Umfang der Dienstleistungen, Produkte und Werke im Einzelnen ergeben sich aus den von AMARCOM entwickelten Konzeptionen, Angeboten und Umsetzungsvorschlägen.
(2) Die AGBs sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen AMARCOM und dem Kunden, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden jeder Art, auch mit Vertretern oder Mitarbeitern von AMARCOM gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht von AMARCOM schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von AMARCOM schriftlich anerkannt sind.
(3) Vertragsgrundlage ist das vom Kunden freigegebene und telefonisch bestätigte, per E-Mail oder Post zugestellte unterzeichnete Angebot/Kostenvoranschlag, bzw. bei telefonischer Bestätigung durch den Kunden, das von AMARCOM bestätigte Angebot. Dafür gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sowie sonstige Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, finden nur Anwendung, wenn dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde oder eine abweichende Regelung in Form eines Rahmenvertrages vorliegt. Der Kunde ist an seinen Auftrag gebunden. Bei kundenseitiger Stornierung oder Reduzierung des erteilten Auftrages/ Teilauftrages kann AMARCOM grundsätzlich die vereinbarte Vergütung, bzw. entgangenen Gewinn in Rechnung stellen.
(4) Wird eine von AMARCOM an den Kunden gerichtete Auftragsbestätigung oder einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben nicht innerhalb von 6 Arbeitstagen widersprochen, so gilt der Vertrag als zustande gekommen.
(5) AMARCOM ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Auftraggeber wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monates nach Zugang widersprochen, so gilt diese vom Anbieter als genehmigt.
§2 Präsentationen
Die Entwicklungen konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge und Projektideen durch AMARCOM, sowie deren Vorstellung werden mittels eines Präsentationshonorars gesondert berechnet, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.
§3 Leistungen
(1) Die von AMARCOM zu erbringenden Leistungen und Ziele werden im Einzelnen zwischen dem Auftraggeber und AMARCOM in Form einer Vereinbarung, einer Maßnahmen-Übersicht oder einem vergleichbaren Schreiben festgeschrieben. AMARCOM erbringt die Dienstleistungen nach den Wünschen und Vorgaben des Vertragspartners. AMARCOM verpflichtet sich gegenüber dem Vertragspartner zu einer objektiven, auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichteten Beratung sowie, wenn notwendig, einer dementsprechenden Auswahl Dritter für die Vertragserfüllung. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch AMARCOM unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Vertragspartners.
(2) Erfüllungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von AMARCOM schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. AMARCOM bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Vertragspartner allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er AMARCOM eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AMARCOM. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von AMARCOM – entbinden AMARCOM von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
(3) Die AMARCOM vom Vertragspartner benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, kann sich AMARCOM zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen. AMARCOM ist in diesem Fall nicht verpflichtet, über die von Dritten erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen beauftragter Personen vorzulegen.
§4 Vergütung/Kosten
(1) Maßgebend sind die in der Vereinbarung/ Angebot/Kostenvoranschlag genannten Preise. Eine Überschreitung der in der Vereinbarung aufgeführten Gesamtsumme bis zu 10 % gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Darüber hinausgehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, Testdienstleistungen und rechtlichen Prüfungen. Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung der Projektaufgaben entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt hiervon unberührt.
(2) In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden.
(3) Die für die Umsetzung von Aufträgen anfallenden und von AMARCOM ausgelegten Kosten für z. B. Porto, Telefon, Kopien, Kosten der Dokumentation u.ä. werden gegen Nachweis abgerechnet, falls keine Pauschale vereinbart wurde. Drittkosten, wie Botenfahrten/Transportkosten, Reise- und Unterbringungskosten, Versicherungen usw. werden gesondert nach Aufwand abgerechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten.
(4) Die von AMARCOM im Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Honorare und Auslagen verstehen sich als Nettobeträge, die ggf. der Umsatzsteuer und sonstigen Steuern unterliegen. Soweit gesetzlich geschuldet, wird AMARCOM diese Steuern zuzüglich zu den vereinbarten Nettobeträgen in Rechnung stellen. Die gesetzlich anfallenden Abgaben zur Künstlersozialabgabe werden vom Kunden übernommen- soweit nicht anders geregelt.
(5) AMARCOM ist zu Zwecken der Projekt- bzw. Auftragserfüllung und im Rahmen des kalkulierten Budgets berechtigt, aber nicht verpflichtet, Leistungen und/oder Güter von Dritten (z. B. Clipping-Service, Versand von Pressemitteilungen über externe Dienstleister etc.) nach Rücksprache mit dem Kunden einzukaufen. Fremdleistungen werden in Namen und zur Rechnungsstellung von und an AMARCOM beauftragt und dem Kunden oin Rechnung gestellt. Falls erwünscht werden Fremdleistungen auch im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt. Nach entsprechender Prüfung werden Rechnungen zur direkten Zahlung an den Kunden weitergeleitet. Für die Auswahl, Beauftragung, Supervision der Fremdleistungen, Einkauf von Medialeistungen etc. wird ein Handling in Höhe von 15 % der Gesamtnettosumme der Fremdkosten bestimmt.
5.a. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der AMARCOM abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, AMARCOM im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.b. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, hat der Auftraggeber AMARCOM zu erstatten.
(6) Für sämtliche Eigen- oder Fremdleistungen, die über eine vereinbarte Pauschalvergütung hinausgehen, erstellt AMARCOM vor Arbeitsbeginn einen Kostenvoranschlag für die jeweils zu erbringende Leistung, der vom Vertragspartner zu genehmigen ist. Der Kostenvoranschlag enthält etwa anfallende Einzelleistungen, zu erwartende Fremdleistungen sowie Auslagen. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich, es sei denn, dass dies ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. Voraussichtliche Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnisnahme des verteuernden Umstandes angezeigt, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Umstand selbst verursacht. Fremd- und Nebenkosten sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von AMARCOM zum Zweck der Anpassung an die Belange des Vertragspartners kann AMARCOM den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit AMARCOM auf die Notwendigkeit dieser Prüfung hingewiesen hat.
(7) Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von AMARCOM für jede einzelne Leistung, sobald diese beauftragt, bzw. erbracht wurde, je nach Absprache. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB gilt ein Zeitraum von zehn Werktagen, es sei denn, dass ein Zahlungstermin vorgegeben wird.
(8) AMARCOM ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes angemessene Vorschüsse/ Abschlagszahlungen zu verlangen.
(9) Für den Fall des Rücktritts von einem Auftrag hat der Kunde folgende Zahlungen an AMARCOM zu leisten:
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 60%
Bei Rücktritt bis 1 Tag vor Leistungsbeginn 80%
Danach – nach Projektbeginn – 100 %
(10) Ist AMARCOM als Vermittler und Agentur für Dienstleistungen tätig, ist es dem jeweiligen Kunden untersagt, die von AMARCOM hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist AMARCOM so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von AMARCOM vermittelt. In diesem Fall hat AMARCOM Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlerprovision.
§5 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart sind die Zahlungen je Projekt wie folgt zu leisten:
Bei Beauftragung: 30 % des Nettobetrages.
Bei Abgabe/ Übergabe an den Kunden: 40 % des Nettobetrages.
Nach Freigabe/ Projektabschluss: 30 % des Nettobetrages.
Fremdkosten werden direkt in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben sind Netto-Beträge, zzgl. MwSt.
(2) Die in der Rechnung genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen sind nach Erhalt der Rechnung: innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung fällig. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der AMARCOM. Nach Ablauf von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Verzug ist AMARCOM berechtigt, für die erste Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EURO und für die zweite und letzte Mahnung jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EURO zu erheben. Kommt der Vertragspartner nach dem Mahnverfahren mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann AMARCOM das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Auch nach Vertragsbeendigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
(3) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
(4) Ändert oder bricht der Vertragspartner vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder Planungen ab, wird dieser AMARCOM alle angefallenen Kosten ersetzen und AMARCOM von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
§6 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und die AMARCOM zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und AMARCOM von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.
(2) AMARCOM ist berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Kunde mit einer Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.
§7 Haftung
(1) AMARCOM leistet dem Vertragspartner Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur insoweit von AMARCOM gewährleistet werden, als es sich um Eigenleistungen von AMARCOM handelt, und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter (Autoren, Druckereien, Journalisten, Medien, Veranstalter etc.) abhängt.
(2) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AMARCOM beruhen. AMARCOM haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Zudem besteht keine Haftung von AMARCOM für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschaden oder entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Falle ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die AMARCOM nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern, Druckereien), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von AMARCOM bestehen.
(4) Für den Inhalt einer Anzeige, eines PR-Textes oder sonstiger durch den Auftraggeber freigegebener Dokumente ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Für die AMARCOM zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden wird keinerlei Haftung übernommen.
(5) Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche seitens des Kunden gegenüber AMARCOM verjähren innerhalb von einem Jahr.
(6) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von AMARCOM auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AMARCOM. Gegenüber Unternehmern haftet AMARCOM bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(7) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe von AMARCOM. AMARCOM haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Gleiches gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen herrühren.
(8) Wird AMARCOM von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber AMARCOM von der Haftung frei.
(9) Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass die AMARCOM- Gewährleistung sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser oder Teilnehmer) auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Serviceleistungen im Rahmen der Vertragsleistungen erstreckt und die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch AMARCOM nicht garantiert wird.
§8 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
(1) Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten – wie z. B. Entwürfe und Konzeptionen – sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen von AMARCOM – insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum – verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei AMARCOM, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
(2) Bei Veröffentlichungen wird AMARCOM in üblicher Form als Urheber genannt:
(3) Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.
(4) Der Auftraggeber überträgt AMARCOM für die übermittelten Daten und Materialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfanges.
(5) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Auftraggeber stellt AMARCOM von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner wird AMARCOM von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AMARCOM nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(6) Erbringt AMARCOM Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von AMARCOM. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, AMARCOM über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. AMARCOM behält sich zudem vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz auszuschließen.
(7) Werden zur Vertragserfüllung Leistungen Dritter (Erfüllungsgehilfen) herangezogen, wird AMARCOM die erforderlichen Nutzungsrechte wenn möglich erwerben und im gleichen Umfang dem Vertragspartner einräumen. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter sind, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt AMARCOM von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.
(8) Wenn nicht individuell anders vereinbart, sind alle Verteiler grundsätzlich Eigentum von AMARCOM. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
(9) AMARCOM behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, wie Entwürfe und Objekte, – auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen – zu Präsentationszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Website von AMARCOM. Zudem kann AMARCOM die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen.
§9 Kündigung
(1) Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Widerruf und Storno gelten auch bei Daueraufträgen als Kündigung.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechnung nach Festpreisen für Teilprojektabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§10 Zurückbehaltungsrecht
(1) Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen von AMARCOM hat AMARCOM ein Zurückbehaltungsrecht. Ausgelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrages Eigentum von AMARCOM.
(2) Nach Abschluss der Arbeiten von AMARCOM und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag werden alle Unterlagen auf Wunsch herausgeben, die AMARCOM aus Anlass der Auftragsausführung übergeben wurden. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen.
§11 Geheimhaltung, Diskretionspflicht und Datenschutz
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Informationen der anderen Vertragspartei und deren Repräsentanten sowie der mit ihnen verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten. Die Parteien stehen dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungspflicht mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihnen beauftragten Unternehmen abgesprochen wird. Diese Geheimhaltungspflicht gilt sowohl während der Dauer des Vertrages als auch über die Dauer des Vertrages hinaus.
(2) Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen. Sie verpflichten alle von Ihnen zur Durchführung der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschrift.
§12 Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wiesbaden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Wiesbaden, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. AMARCOM hat jedoch das Recht, den Auftraggeber auch an einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Nutzungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das Gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Sollten im Rahmen der Zusammenarbeit, bei der Realisierung von Projekten oder bei finanziellen Abstimmungen Uneinigkeit herrschen, so werden sich beide Partner zuerst und vorrangig darum bemühen, intern und in Gesprächen eine Lösung im Sinne einer weiteren Zusammenarbeit zu finden.
Diese AGB treten mit Wirkung vom 24. Mai 2019 in Kraft und ersetzen alle vorherigen.
Wiesbaden, 24. Mai 2019